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Informationen zur Notbetreuung - gemäß Anweisung des Kultusministeriums

--- letzte Aktualisierung 20.06.2020 ---

 


Ab dem kompletten Neustart mit täglichem Unterricht in allen Klassen am 29.06.2020 wird die Notbetreuung an unserer Schule eingestellt.


 

... bis 29.06.2020 gilt:

Die Notbetreuung unserer Schule wird gemäß der Vorgaben aus dem Kultusministerium erweitert: 
 
Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Vorzulegen sind:
  • Bescheinigung des Arbeitgebers (Bei selbständig oder freiberufliche Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung)
  • Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Das Angebot bleibt weiterhin nur eine Notbetreuung. Bitte nehmen Sie im Sinne des Gesundheitsschutzes diese nur in Anspruch, wenn es wirklich notwendig ist. Denn auch eine Betreuung in diesen Gruppen stellt ein erhöhtes Infektionsrisiko dar.

Erweiterete Notbetreuung >>> ab 29.04.2020 von von 7.45 Uhr bis 14.55 Uhr
Notbetreuung der Kinder, deren Erziehungsberechtigte in der kritischen Infrastruktur* arbeiten, können nach individuellen Absprachen eine spätere Abholzeit vereinbaren.

> Informationen zur erweiterten Notbetreuung der Stadt Mannheim


Meldung mit Bescheinigung des Arbeitgeber und Erklärung per Mail an gerhart-hauptmann-schule.direktion@mannheim.de  In Ausnahmefällen telefonische unter 0621-802690 (wenn AB bitte Info hinterlassen). Wir nehmen dann mit Ihnen zu weiteren Informationen und Absprachen per Mail oder telefonisch Kontakt auf.

> Formular Notbetreuung (kritische Infrastruktur*)  (rechte Maustaste > Ziel speichern unter)
> Formular Notbetreuung (erweitert)  (rechte Maustaste > Ziel speichern unter) 

 

Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, 
  • bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist,
  • Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist
  • sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
 

* Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. (Die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat.)

 

Direkte Informationen aus dem Kultusministerium
> Notbetreuung wir vom 27. April 2020 erweitert

Grundlage der Maßnahme:
Verordnung der Landesregierung für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)  > Aktuellste Ausgabe unter > https://km-bw.de/Coronavirus

 

 



gültig bis 26.04.2020

Wir richten an unserer Schule eine Notbetreuung ab Dienstag (16.03.2020) ausschließlich für Schülerinnen und Schüler ein, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. (Die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat.)

Die Notfallbetreuung wird den Zeitraum von 7.45 Uhr bis 14.55 Uhr abdecken und danach bei Bedarf durch ergänzende Randzeitenbetreuung von unseren pädagogische Fachkräften.

Bitte melden Sie den Bedarf nur dann an, wenn Sie in die oben genannte Gruppe gehören UND gar keine andere Möglichkeit der Betreuung organisieren können. Denn auch eine Betreuung in diesen Gruppen stellt ein erhöhtes Infektionsrisiko dar.

Meldung mittels Formular (mit Bestätigung Arbeitgeber etc.) schnellstmöglich per Mail unter gerhart-hauptmann-schule.direktion@mannheim.de in Ausnahmefällen telefonische Absprachen unter 0621-802690 (wenn AB bitte Info hinterlassen, wir rufen zurück!)

> Formular Notbetreuung (  (rechte Maustaste > Ziel speichern unter)

Wir nehmen dann mit Ihnen zu weiteren Informationen und Absprachen per Mail oder telefonisch Kontakt auf.


Grundlage der Maßnahme:
Verordnung der Landesregierung für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)  > Aktuellste Ausgabe unter > https://km-bw.de/Coronavirus