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Schulbezirkswechsel

In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann grundsätzlich nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Da es sich in unserem Fall um eine verbindliche Ganztagsschule handelt, gelten abweichende Regelungen:

zur GHS weg von der GHS

Alle Eltern, die in einem anderen Schulbezirk ohne Ganztagsschule wohnen und möchten, dass ihr Kind die Gerhart-Hauptmann-Schule besucht, können einen Schulbezirkswechselantrag an ihrer zuständigen Schule stellen.
Wichtig ist:

  • aussagekräftige Antragsbegründung mit Wunsch nach dem Ganztagskonzept der Gerhart-Hauptmann-Schule*
  • optional: Arbeitszeitnachweis der Eltern

Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf einen Platz in einer Ganztagsgrundschule, jedoch nicht speziell auf die Gerhart-Hauptmann-Schule.

Der Schulbezirkswechsel wird vom Staatlichen Schulamt Mannnheim genehmigt, wenn es die schulischen Aufnahmekapazitäten zulassen.

Alle Eltern, die in unserem Schulbezirk wohnen und nicht möchten, dass ihr Kind eine Ganztagsschule besucht, können einen Schulbezirkswechselantrag stellen. 

Der Schulbezirkswechsel wird auf jeden Fall vom Staatlichen Schulamt Mannnheim genehmigt!

> zum Staatliches Schulamt Mannheim mit Antrag auf Schulbezirkswechsel und Merkblatt für Erziehungsberechtigte

SCHULANFÄNGER
Die Schulanmeldung muss an der zuständigen Schule in ihrem Schulbezirk unter Angabe des Wechselwunsches erfolgen. Erst im Anschluss kann ein Antrag aus Schulbezirkswechsel gestellt werden. Bei Schulanfängern erfolgt die Bearbeitung durch das Staatliche Schulamt Mannheim aus oranisatorischen Gründen in der Regel nicht vor Mai/Juni.

VERFAHREN
Ein geplanter Schulbezirkswechsel muss an der zuständigen Schule beantragt werden. Die zuständige Grundschule leitet den Antrag mit allen notwendigen Nachweisen an das Staatliche Schulamt Mannheim weiter. Denken Sie an die im Formular geforderten Nachweise. Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Die Erziehungsberechtigten bekommen die Entscheidung per Post schriftlich mitgeteilt.

*WICHTIG
Melden Sie sich frühzeitig bei uns, damit wir beratend tätig werden können.
Wir unterstützen Ihren Schulbezirkswechselantrag, falls es unsere Schülerzahlen zulassen, wenn Sie alle Bausteine unseres
Schulprofils aktiv unterstützen und dies ausdrücklich im Antrag mit Nennung folgender Punkte aufführen:

  1. verbindliches Ganztagskonzept mit Teilnahme am Mittagessen
  2. Grundschule mit individueller, kompetenzorientierter Leistungsrückmeldung
  3. individuelles und eigenverantwortliches Lernen - Bildungsband