Wir setzen die Vorgaben aus dem Kultusministerium folgendermaßen um:
Zwei Schnelltestungen pro Woche für Schülerinnen und Schüler
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ZIEL
Mit der Teststrategie sollen Infektionsketten frühzeitig unterbrochen und die Verbreitung des Virus über die Schule verhindert werden. Der Unterricht in Präsenz mit den notwendigen Sozialkontakten soll so deutlich sicherer werden
TESTPFLICHT
DURCHFÜHRUNG DER SELBSTTESTUNG IN VERANTWORTUNG DER ELTERN
Die Sorgeberechtigten bekommen über die Schülerinnen und Schüler zwei Test Kits pro Woche mit nach Hause. Die Kinder führen zusammen mit einem Elternteil den Selbsttest durch.
DURCHFÜHRUNG MONTAGS UND MITTWOCHS
Die Selbsttestungen zu Hause erfolgen zweimal pro Woche jeweils montags und mittwochs vor dem Gang zur Schule. (Achtung: Sie müssen ca. 15-30 Minuten Wartezeit auf das Ergebnis einkalkulieren.) In Ausnahmefällen können Sie den Selbsttest auch abends vor dem Schlafen gehen durchführen. In Phasen des Wechselunterrichts/ Notbetreuung testen nur die Schülerinnen und Schüler, die in die Schule kommen.
DURCHFÜHRUNGSANLEITUNG GENAU BEACHTEN
Einfache Anwendung mittels Nasen-Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase und nicht aus dem Nasen-Rachen-Raum. Wir erhalten bei Nachlieferungen Schnelltests von unterschiedlicher Herstellern. Darauf haben wir keinen Einfluss. Wichtig dabei ist, dass Sie immer die aktuell beigelegten, manchmal leicht unterschiedlichen Durchführungsanleitungen genau beachten. Halten Sie sich bitte genau daran, um die Richtigkeit der Tests zu gewährleisten.
UNTERSCHRIFT:
Sie bestätigen und bürgen mit Ihrer Unterschrift für die ordnungsgemäße Durchführung und gleichzeitig für das negative Testergebnis auf der Bescheinigung: Selbsttestung im häuslichen Bereich.
KEIN NEGATIVER TESTNACHWEIS > UNVERZÜGLICHE ABHOLUNG / ELTERNTESTUNG VOR ORT
Falls der Test nicht durchgeführt wurde, die Unterschrift fehlt, oder die Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, wird die Schülerin oder der Schüler von der Klasse getrennt und muss unverzüglich abgeholt oder von den Eltern vor Ort getestet werden. Dabei bleibt der GHS kein Ermessensspielraum.
POSITIVES ERGEBNIS
Falls die Testung zu einem positiven Ergebnis führt, sind Sie verpflichtet, umgehend eine PCR-Testung oder Schnelltest von einem Leistungserbringer zu veranlassen. Bitte informieren Sie die Schule über das Ergebnis umgehend.
Innerhalb der betroffenen Klasse tritt bei Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses eine "Kohortenpflicht" für den Zeitraum von fünf Schultagen ein. (Teilnahme am Unterricht und Pausen nur im Klassenverband)
(Die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall entfallen)
Bitte gehen Sie mit den häuslichen Testungen sehr verantwortlich zum Wohle der Gesundheit aller 245 Kinder und über 40 in der GHS tätigen Erwachsenen um. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung bei der Durchführung der Testungen und der Wahrnehmung des Testangebots. Damit leisten Sie einen ganz wesentlichen Beitrag dazu, Virusketten zu unterbrechen und einen möglichst sicheren Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Stand: 2022-03-20