You are here

Lockerungen bei Corona-Schutzmaßnahmen

Sdui-Banner_Corona-News.png

In Baden-Württemberg fallen ab dem 3. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen. Damit ergeben sich auch ab kommender Woche folgende Änderungen an der GHS:

MASKENPFLICHT ENTFÄLLT
> auf dem gesamten Schulgelände  gibt es keine Maskenpflicht mehr - selbstverständlich ist es möglich, die Maske freiwillig zu nutzen

TESTPFLICHT ZWEIMAL PRO WOCHE GEHT WEITER
> Unsere zwei Testtage bleiben bei: Montag und Mittwoch (GHS-Teststrategie)
> Testbefreiungen (quarantänebefreite Personen) gelten weiter

HYGIENEVORGABEN, LÜFTEN UND ABSTAND
> werden weiterhin empfohlen, sind aber nicht mehr verpflichtend
> Einschränkungen in den Fächern Musik und Sport sind nicht mehr verpflichtend

CORONFALL IN DER KLASSE
> keine zusätzlichen Testungen
> keine fünftägige „Kohortenpflicht“ (Trennung zwischen den Klassen)
> Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen