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Ausblick auf das kommende Schuljahr und Schnelltest am Mittwoch

Sdui-Banner_GHSinfo.pngDas Kultusministerium hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehen zum jetzigen Zeitpunkt ein Eckpunktepapier für den Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2021/2021 herausgegeben. Das bedeutet für uns an der GHS...
 
SCHNELLTESTPFLICHT BLEIBT BESTEHEN
  • Sie bekommen vor den Ferien zwei Schnelltests mit nach Hause. Ein Schnelltest ist noch für die Testung am MITTWOCH - letzter Schultag - dafür ist noch das letzte Feld auf Ihrer aktuellen gelben Bescheinigung vorgesehen.
  • Der zweite Schnelltest ist für den MONTAG - erster Schultag 13.09.2021 - www.gerhart-hauptmann-schule-mannheim.de/teststrategie Die negative Testbestätigung wird weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht sein. Eine neue gelbe GHS-Bescheinigung für nach den Sommerferien erhalten Sie auch heute in den Schnelltestmappen.
MASKENPFLICHT IN DEN ERSTEN ZWEI SCHULWOCHEN
  • Zum Schutz vor einer erneuten Virusausbreitung durch Reiserückkehrer sind zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien inzidenzunabhängig medizinische Masken zu tragen.
DURCHGÄNGIGER PRÄSENZUNTERRICHT
  • Die GHS kehrt zu ihrer Rhythmisierung des Tages und der Woche wie vor der Umstellung im verbindlichen Ganztag mit Mittagspause um 11.55 Uhr bis 12.55 Uhr und dem verbindlichen Unterrichtsschluss für alle Mo-Do 14.55 Uhr und Fr 12.55 Uhr zurück. www.gerhart-hauptmann-schule-mannheim.de/GTS
  • Gruppenbildungen sind wieder über den Klassenverband hinaus möglich - d.h. wir werden wieder klassenübergreifenden Religions- und Schwimmunterricht durchführen. Auch bei den Angeboten und unserem Bildungsband planen wir von der Klassentrennung auf die Klassenstufentrennung zurück zu wechseln.
GANZTAG
  • Der Ganztagsbetrieb, inklusive Mensabetrieb kann wieder vollumfänglich laufen.
  • Zum Thema "Wechsel des Caterers" bekommen Sie noch eine gesonderte News über Sdui, sobald die dafür verantwortliche Abteilung der Stadt sich erklärt hat.
AUSSERUNTERRICHTLICHE VERANSTALTUNGEN
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen sind wieder im Rahmen der allgemeinen Corona-Verordnung zulässig.
ACHTUNG REISERÜCKKEHRER
  • Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona- Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonderungspflicht (Quarantänepflicht) besteht.
  • Achtung, die Einstufung der Risikogebiete kann sich kurzfristig ändern.
Alle Planungen sind Stand heute und es bleibt spannend, was die kommenden Wochen so bringen und welche kurzfristigen Anordnungen uns dann alle wieder neu herausfordern.