Im Grundschulbereich hat dies momentan noch keine größeren Einschränkungen zur Folge, außer dass alle außerschulischen Veranstaltungen einzustellen sind und das Intervall des regelmäßigen Lüftens in den Klassenzimmern auf alle 20 Minuten verkürzt wird (Stoßlüften / Querlüften). Bitte passen Sie die Kleidung Ihrer Kinder auf diesen Umstand an. Bitte denken Sie daran, dass nach allen Ferienabschnitten, auch direkt montags nach den Herbstferien die Erklärung der Erziehungsberechtigten nach CoronaVO nach allen Ferienabschnitten bei der Klassenlehrerin abgegeben werden muss! |