In den Bedingungen des Schulversuchs schreibt das Kultusministerium für die Klassenstufe 4 vor:
- verbindlich: Leistungsnoten (Ziffernoten) in Halbjahresinformation und Zeugnis
- Eltern haben ein Recht auf die Erteilung einer Leistungsnote in Deutsch und Mathematik
- Eltern können auf schriftlichen Antrag eine Rückmeldung für schriftliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik in Form von Verbalbeurteilungen anstatt durch Leistungsnoten erhalten
Nach den Informationen in der Klassenpflegschaftssitzung und der schriftlichen Erklärung aller Erziehungsberechtigten, ob sie auf die Ziffernnoten weiterhin verzichten möchten, werden wir unser Konzept im Schuljahr 2018-2019 folgendermaßen anpassen:
Die Familien, die von unserem notenfreien Konzept überzeugt sind,... |
Die Familien, die in Deutsch und Mathematik Leistungsnoten wünschen,... |
- bekommen alle Rückmeldungen, auch der Klassenarbeiten, gemäß unseres Konzepts.
- können bei Unsicherheiten in einem Gespräch mit dem Lehrer die ziffergebundene Leistungsnote erfragen.
- in der Halbjahresinformation und im Abschlusszeugnis in Klasse 4 in allen Fächern Leistungsnoten ausgewiesen, um die Kinder an das Notensystem heranzuführen.
- führen vor der Entscheidung der Schulwahl für das 5. Schuljahr zwischen Dezember und Februar ausführliche Beratungsgespräche zur Schullaufbahn mit dem Klassenlehrer.
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- verzichten auf die kompetenzorientierten Leistungsbewertungen unter den schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Mathematik und bekommen die Leistungsnoten in einem der Arbeit beigefügten verschlossenem Umschlag. Dieser darf erst zu Hause geöffnet werden, um die Klassen- und Arbeitsatmosphäre nicht zu beeinträchtigen.
- verzichten auf die regelmäßigen Rückmeldungen
- verzichten auf die regelmäßigen Rückmeldungen zwischen den Ferienabschnitten.
- bekommen in der Halbjahresinformation und im Abschlusszeugnis Ziffernnoten.
- führen vor der Entscheidung der Schulwahl für das 5. Schuljahr zwischen Dezember und Februar ausführliche Beratungsgespräche zur Schullaufbahn mit dem Klassenlehrer.
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