Für Schülerinnen und Schüler unserer Schule besteht Lernmittelfreiheit. Sie bekommen zu Beginn des Schuljahres die erforderlichen Schulbücher für die Dauer ihres Gebrauchs kostenlos geliehen. Diese bleiben in der Regel fünf Jahre im Verleih, bis sie durch neue ersetzt werden. Deshalb müssen sie eingebunden und pfleglich behandelt werden.
Werden die ausgeliehenen Schulbücher zum Schuljahresende nicht abgegeben oder über das normale Maß der Gebrauchsspuren beschädigt, sind die Erziehungsberechtigten zu Ersatz- oder Wertminderungszahlungen verpflichtet.
Staffelung - je nach Alter der Schulbücher:
Beschluss der Schul- und Gesamtlehrerkonferenz im Oktober 2013